Beschluss (EU) 2017/770 des Rates vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, im Hinblick auf die Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Wie auch sein Vorläufer ist das HNS-Übereinkommen von 2010 von besonderer Bedeutung für die Interessen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, da es im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 einen besseren Schutz der Opfer von Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe (HNS) zur See, auch im Rahmen von Umweltschäden, gewährleistet.
Erwägungsgrund 6 32017D0770
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