Art. 28 32019D1962
Dolmetscher und Übersetzer
Nur Dolmetscher und Übersetzer, die dem Beamtenstatut oder den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union unterliegen oder mit der Kommission in einem Vertragsverhältnis stehen, erhalten Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED.