Erwägungsgrund 10 32019D0236
Auf der Grundlage von Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 kann es erforderlich sein, dass die Kommission die Bereitstellung von Informationen für betroffene Personen und die Ausübung anderer Rechte betroffener Personen beschränkt, um insbesondere eine Sicherheitsuntersuchung, ihre Ermittlungsinstrumente und -methoden, die Sicherheitsuntersuchungen und Verfahren anderer öffentlicher Stellen sowie die Rechte anderer Personen im Zusammenhang mit diesen Sicherheitsuntersuchungen, Nachforschungen und/oder Verfahren zu schützen.