Beschluss (EU) 2019/236 der Kommission vom 7. Februar 2019 zur Festlegung interner Vorschriften über die Mitteilung von Informationen an betroffene Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Kommission für die Zwecke der internen Sicherheit der EU-Organe
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat am 10. Dezember 2018 eine Stellungnahme abgegeben —
Erwägungsgrund 19 32019D0236Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen