Beschluss (EU) 2019/236 der Kommission vom 7. Februar 2019 zur Festlegung interner Vorschriften über die Mitteilung von Informationen an betroffene Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Kommission für die Zwecke der internen Sicherheit der EU-Organe
Die Kommission sollte alle Beschränkungen transparent anwenden und im entsprechenden Verzeichnis eintragen.
Erwägungsgrund 14 32019D0236Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen