Beschluss (EU) 2020/1829 des Rates vom 24. November 2020 über die Einreichung — im Namen der Europäischen Union — von Vorschlägen zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge in den Anlagen II und IX des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung zur Prüfung auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien und über den im Namen der Europäischen Union auf dieser Konferenz zu vertretenden Standpunkt zu Vorschlägen anderer Vertragsparteien des Übereinkommens zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge in den Anlagen II, VIII und IX des Übereinkommens
Aufgrund der vorgeschlagenen Änderung der Anlage IV des Übereinkommens sollten im Namen der Union Vorschläge zur Änderung der Einträge zu Kunststoffabfällen in den Anlagen II und IX des Übereinkommens unterbreitet werden, da sich diese auf ein bestimmtes Entsorgungsverfahren in der Anlage IV des Übereinkommens beziehen.
Erwägungsgrund 8 32020D1829
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