Erwägungsgrund 11 32020D1830
Dieser Beschluss lässt einen künftigen Beschluss des Rates darüber, ob die Union dem vorgeschlagenen erweiterten Teilübereinkommen beitreten soll, unberührt.
Dieser Beschluss lässt einen künftigen Beschluss des Rates darüber, ob die Union dem vorgeschlagenen erweiterten Teilübereinkommen beitreten soll, unberührt.