Erwägungsgrund 5 32020D1830
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Ständigen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da es sich bei den Beschlüssen des Ständigen Ausschusses um rechtswirksame Akte handelt.
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Ständigen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da es sich bei den Beschlüssen des Ständigen Ausschusses um rechtswirksame Akte handelt.