Erwägungsgrund 9 32020D1830
Gemäß der Satzung des Europarates und dem Leitfaden des Ministerkomitees des Europarates über Verfahren und Arbeitsmethoden würde das vorgeschlagene erweiterte Teilübereinkommen im Anschluss an einen Beschluss des Ständigen Ausschusses für alle Parteien jenes Teilübereinkommens in Kraft treten, nachdem das Ministerkomitee ihn mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der von den Vertretern abgegebenen Stimmen sowie einer Mehrheit der Vertreter, die Anspruch auf einen Sitz im Ministerkomitee haben, angenommen hat und ein Quorum an Unterzeichnern erreicht ist.