Beschluss (EU) 2020/1830 des Rates vom 27. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 40. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) zu vertretenden Standpunkt
Gemäß dem Übereinkommen sind Änderungen des Übereinkommens zunächst durch das Ministerkomitee zu billigen und treten anschließend am dreißigsten Tag nach dem Tag, an dem alle Parteien ihre Annahme mitgeteilt haben, für alle Parteien in Kraft.
Erwägungsgrund 7 32020D1830
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