Erwägungsgrund 12 32020D1830
Da die durch den ordentlichen Beitrag des Europarates bereitgestellten Finanzmittel abnehmen und auch die freiwilligen Beiträge der Parteien sinken, ist es dringend erforderlich, eine sichere und zuverlässige Finanzierungsquelle für das Funktionieren des Übereinkommens zu schaffen.