Erwägungsgrund 2 32020D2053
Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Regelungen zum Eigenmittelsystem der Union in einer Weise geändert, die es nunmehr ermöglicht, bestehende Eigenmittelkategorien abzuschaffen und eine neue Kategorie einzuführen.
Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Regelungen zum Eigenmittelsystem der Union in einer Weise geändert, die es nunmehr ermöglicht, bestehende Eigenmittelkategorien abzuschaffen und eine neue Kategorie einzuführen.