Erwägungsgrund 8 32020D2053
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 17. bis 21. Juli 2020 zur Kenntnis genommen, dass die Kommission als Grundlage für zusätzliche Eigenmittel im ersten Halbjahr 2021 Vorschläge für ein CO2-Grenzausgleichssystem und für eine Digitalabgabe vorlegen wird, mit dem Ziel, diese spätestens zum 1. Januar 2023 einzuführen. Er hat die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für ein überarbeitetes Emissionshandelssystem der EU vorzulegen, das möglicherweise auf den Luft- und Seeverkehr ausgeweitet wird. Er hat in seinen Schlussfolgerungen festgehalten, dass die Union im Laufe des Mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2021-2027 (im Folgenden „MFR 2021-2027“) auf die Einführung anderer Eigenmittel hinarbeiten wird, zu denen auch eine Finanztransaktionssteuer gehören kann.