Erwägungsgrund 30 32020D2053
Damit der Übergang auf das überarbeitete Eigenmittelsystem mit dem Haushaltsjahr zusammenfällt, sollte dieser Beschluss vom 1. Januar 2021 an gelten —
Damit der Übergang auf das überarbeitete Eigenmittelsystem mit dem Haushaltsjahr zusammenfällt, sollte dieser Beschluss vom 1. Januar 2021 an gelten —