Erwägungsgrund 13 32020D0263
Aufgrund der Komplexität und des Umfangs des EDV-gestützten Systems ist es erforderlich, dass finanzielle und personelle Mittel sowohl seitens der Union als auch seitens der Mitgliedstaaten für die Entwicklung und Einführung des Systems zur Verfügung gestellt werden. Bei der Entwicklung der nationalen Komponenten sollten die Mitgliedstaaten die bestehenden Grundsätze für elektronische Behördendienste anwenden und die Wirtschaftsbeteiligten so behandeln wie in anderen Bereichen, in denen EDV-Systeme eingerichtet werden. Insbesondere sollten sie den Wirtschaftsbeteiligten, vor allem den in diesem Sektor tätigen kleinen und mittleren Unternehmen, ermöglichen, die nationalen Komponenten zu möglichst niedrigen Kosten zu nutzen, und sie sollten alle Maßnahmen fördern, die auf die Wahrung von deren Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sind.