Erwägungsgrund 11 32020D0440
Am 18. März 2020 beschloss der EZB-Rat, die Bandbreite notenbankfähiger Wertpapiere im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors auf Geldmarktpapiere von Nichtfinanzunternehmen auszuweiten, so dass alle Geldmarktpapiere mit ausreichender Bonität im Rahmen des PEPP zum Ankauf zugelassen werden können.