Erwägungsgrund 8 32020D0440
Das PEPP erfüllt die in den Verträgen festgelegten Pflichten der Zentralbanken des Eurosystems vollumfänglich, einschließlich des Verbots der monetären Finanzierung, und behindert nicht das Funktionieren des Eurosystems gemäß dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb.