Art. 22 32020D0637
Aufhebung
(1)
Der Beschluss EZB/2013/54 wird hiermit mit Wirkung vom 18. Mai 2021 aufgehoben.
(2)
Verweise auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Verweise auf den vorliegenden Beschluss und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.