Erwägungsgrund 10 32020D0655
Angesichts der Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 durch die Verordnung (EU) 2018/1725 sollte der Beschluss EZB/2007/1 aufgehoben und durch diesen Beschluss ersetzt werden —
Angesichts der Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 durch die Verordnung (EU) 2018/1725 sollte der Beschluss EZB/2007/1 aufgehoben und durch diesen Beschluss ersetzt werden —