Erwägungsgrund 3 32021D1038
Die Niederlande haben der Kommission mitgeteilt, dass zwar für die Nutzung des größten Teils des Teilbands 2570–2620 MHz gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/636 der Kommission Genehmigungen erteilt wurden, dass aber für zwei begrenzte Abschnitte des Frequenzbands, nämlich die Abschnitte 2565–2570 MHz und 2685–2690 MHz, nach wie vor zwei Genehmigungen für den Zeitduplexbetrieb (TDD) anstelle des Frequenzduplexbetriebs (FDD) gelten, die 2010 gemäß der Entscheidung 2008/477/EG erteilt worden waren und erst im Jahr 2030 auslaufen werden.