Erwägungsgrund 10 32021D1038
Die Mitglieder des Funkfrequenzausschusses wurden dazu konsultiert und haben auf ihrer Sitzung am 9. und 10. März 2021 erklärt, dass sie keine Einwände gegen diesen Übergangszeitraum erheben —
Die Mitglieder des Funkfrequenzausschusses wurden dazu konsultiert und haben auf ihrer Sitzung am 9. und 10. März 2021 erklärt, dass sie keine Einwände gegen diesen Übergangszeitraum erheben —