Erwägungsgrund 4 32021D1038
Mit Schreiben vom 6. Januar 2021 an die Kommission beantragten die Niederlande gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Entscheidung 2008/477/EG einen Übergangszeitraum, um die Geltung der beiden genannten Genehmigungen des TDD-Betriebs bis zu ihrem Ablauf zu verlängern. Diese Genehmigungen wurden durch Bescheide der Agentschap Telecom des niederländischen Ministeriums für Wirtschaft und Klimapolitik erteilt. Eine Genehmigung wurde unter dem Aktenzeichen AT-EZK/7635162, Dossier-Nr. 6781570-G1, erteilt und gilt vom 3. Januar 2013 bis zum 2. Januar 2030, die andere Genehmigung wurde unter dem Aktenzeichen AT-EZK/7937970, Dossier-Nr. 6697351, erteilt und gilt vom 11. Mai 2010 bis zum 11. Mai 2030.