Erwägungsgrund 5 32021D1038
Zur Untermauerung ihres Antrags haben die Niederlande ausreichende Informationen und Begründungen vorgelegt. Durch die Aufrechterhaltung der beiden bestehenden, für die Erbringung öffentlicher Mobilfunkdienste genutzten Genehmigungen während des Übergangszeitraums vermeiden die niederländischen Behörden eine Unterbrechung der Bereitstellung von Mobilfunkdiensten durch die Inhaber der beiden Genehmigungen und eine Störung der derzeitigen Wettbewerbsbedingungen auf dem Mobilfunkmarkt in den Niederlanden. Darüber hinaus war es wegen der umfangreichen Nutzungsbeschränkungen in Bezug auf die beiden betreffenden Frequenzabschnitte nicht möglich, diese Genehmigungen in die Definition und Festlegung der allgemeinen Frequenzregelungen einzubeziehen. Folglich wird der Übergangszeitraum die Stabilität der Wettbewerbssituation auf dem Mobilfunkmarkt gewährleisten und zu keiner unangemessenen Verzögerung bei der Durchführung der Entscheidung 2008/477/EG in den Niederlanden führen.