Erwägungsgrund 2 32021D1074
Der BCBS-Standard zur Verschuldungsquote wurde erstmals durch die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Unionsrecht umgesetzt. Gemäß Artikel 430 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 haben die Institute den zuständigen Behörden bestimmte Angaben zur Verschuldungsquote und ihren Bestandteilen zu übermitteln, während sie nach Artikel 451 derselben Verordnung bestimmte Informationen hinsichtlich ihrer Verschuldungsquote und der Überwachung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung offenlegen müssen.