Erwägungsgrund 9 32021D1074
Zu den Risikopositionen, die ausgeschlossen werden können, zählen Münzen und Banknoten der gesetzlichen Währung im Rechtsraum der Zentralbank und Aktiva in Form von Forderungen an die Zentralbank, einschließlich der bei der Zentralbank gehaltenen Reserven, insoweit diese Risikopositionen für die Transmission und somit für die Durchführung der Geldpolitik von Bedeutung sind. Zu diesen Risikopositionen gehören Einlagen in der Einlagefazilität und Salden auf Mindestreservekonten beim Eurosystem, einschließlich Mitteln, die zur Erfüllung der Mindestreservepflicht gehalten werden. Risikopositionen, die Forderungen an die Zentralbank darstellen, die nicht mit der Durchführung der Geldpolitik in Zusammenhang stehen, sollten nicht von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgeschlossen werden.