Erwägungsgrund 13 32021D1356
Nach dem derzeitigen Plan des schwedischen Amts für öffentliche Gesundheit solle die derzeit geltende Beschränkung auf acht Personen, die sich gleichzeitig in Innenräumen aufhalten können, gelockert und auf 50 Personen angehoben werden, sobald sich die Ausbreitung von COVID-19 stabilisiert. Allerdings könne man noch keinen Zeitpunkt nennen, ab dem die Beschränkungen gelockert werden könnten, da dies von der Entwicklung der Pandemie in Schweden abhänge. Außerdem bedeute eine Lockerung der Maßnahmen nicht, dass die Ausbildungskapazität wieder hergestellt sei, da mehrere Ausbildungsstätten in der Regel etwa 300 Personen aufnehmen.