Erwägungsgrund 3 32021D1356
Mit Schreiben vom 6. Mai 2021 stellte Schweden einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in Artikel 2 Absätze 1, 3 und 5 der Verordnung (EU) 2021/267 genannter Zeiträume. Mit Schreiben vom 20. Mai 2021 legte Schweden zusätzliche Informationen zur Untermauerung seines Antrags vor.