Erwägungsgrund 16 32021D1356
Schweden begründet seinen Antrag auf Verlängerung der Zeiträume um die höchstzulässigen sechs Monate mit dem vorstehend erläuterten erheblichen Rückstand an Weiterbildungen. Die Zahl der immer noch zu erneuernden Befähigungsnachweise sei viel höher als üblich, weshalb Schweden nicht davon ausgehe, dass es vor Jahresende wieder das normale Niveau erreichen könne. Zudem sei für den Herbst mit einer hohen Nachfrage nach Weiterbildungen zu rechnen.