Erwägungsgrund 12 32021D1358
Vom Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnisse für Triebfahrzeugführer und der damit verbundenen Kontrollen seien nur Triebfahrzeugführer, die über langjährige Berufserfahrung im Führen von Schienenfahrzeugen verfügten, betroffen. Die beantragten Verlängerungen sollten daher nicht zu unverhältnismäßigen Risiken für die Verkehrssicherheit führen.