Erwägungsgrund 7 32021D1358
Vom 19. April bis zum 15. Mai 2021, als sich die Pandemielage langsam verbessert habe, sei es, entsprechend den Informationen der Slowakei, wieder erlaubt gewesen, vorbehaltlich gewisser Einschränkungen Weiterbildungen durchzuführen. Die Anzahl der zu jeder Weiterbildung zugelassenen Teilnehmer sei erheblich verringert worden und die Weiterbildungseinrichtungen hätten bei der Durchführung von Kontrollen einen negativen COVID-19-Test verlangt.