Erwägungsgrund 8 32021D1358
Der Slowakei zufolge seien seit dem 15. Mai 2021 die von der Regierung angeordneten Maßnahmen gelockert worden, weshalb in der Folge die Bildungseinrichtungen die Weiterbildungskurse hätten wieder aufnehmen können. Für die Durchführung der Weiterbildungen gelte jedoch nach wie vor die Auflage, zwischen den Teilnehmern einen Abstand von zwei Metern zu wahren. Daher sei für jede Weiterbildung nur eine geringe Anzahl von Teilnehmern zugelassen.