Erwägungsgrund 3 32021D1358
Mit Schreiben vom 7. Mai 2021 stellte die Slowakei einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2021/267 genannter Zeiträume. Die Slowakei hat am 31. Mai 2021 zusätzliche Informationen zur Untermauerung ihres Antrags vorgelegt.