Beschluss (EU) 2021/1358 der Kommission vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung der Slowakei, bestimmte in Artikel 11 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4629) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Die Slowakei hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 14 32021D1358
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