Erwägungsgrund 9 32021D1358
Auch wenn die regelmäßigen Weiterbildungen wieder aufgenommen worden seien, müsse in diesem Mitgliedstaat auch anderes Personal als Triebfahrzeugführer seine fälligen Weiterbildungsaktivitäten abschließen, die für die Leistungsfähigkeit und die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs als genauso wichtig erachtet würden. Den Angaben der Slowakei zufolge sei auch die Gültigkeit der Befähigungsnachweise von anderem Personal als den Triebfahrzeugführern auf der Grundlage nationaler Rechtsvorschriften verlängert worden. Daher müssten neue Weiterbildungen nicht nur für Triebfahrzeugführer, sondern auch für anderes Fachpersonal organisiert werden.