Erwägungsgrund 10 32021D0156
Aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit sollte der Beschluss (EU) 2016/835 mit Wirkung vom 28. Mai 2021 förmlich aufgehoben werden. Angesichts der Notwendigkeit, die Bestimmungen für das Auswahlverfahren und die Sitzungskosten vor Ablauf des Mandats gemäß dem Beschluss (EU) 2016/835 zu überprüfen, sollten die diesbezüglichen Bestimmungen ab dem Zeitpunkt der Annahme des Beschlusses gelten —