Erwägungsgrund 4 32021D0156
Es ist angezeigt, das Mandat der EGE über dieses Datum hinaus auf unbestimmte Zeit zu verlängern und die neuen Mitglieder gemäß dem Beschluss der Kommission C(2016) 3301 final vom 30. Mai 2016 zur Festlegung horizontaler Bestimmungen über die Einsetzung und Arbeitsweise von Expertengruppen der Kommission (im Folgenden „horizontale Bestimmungen“) zu ernennen.