Erwägungsgrund 7 32021D0156
Die EGE sollte sich aus hoch qualifizierten und unabhängigen Experten zusammensetzen, die ad personam ernannt werden und unabhängig und im öffentlichen Interesse handeln. Bei der Auswahl der Personen sollte die Kommission von einem unabhängigen Benennungsausschuss unterstützt werden. Die Auswahl sollte nach einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen auf der Grundlage objektiver Kriterien erfolgen.