Beschluss (EU) 2021/1729 des Rates vom 24. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, der mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingerichtet wurde, hinsichtlich der Verlängerung der Frist nach Artikel 540 Absatz 3 jenes Abkommens, in der DNA-Profile und Fingerabdrücke mit dem Vereinigten Königreich ausgetauscht werden können, zu vertretenden Standpunkt
Das Vereinigte Königreich muss auch einer Bewertung hinsichtlich des Abrufs und des Abgleichs von DNA-Profilen und daktyloskopischen Daten unterzogen werden, für die die Schnittstellen bereits im Einklang mit dem Prüm-Besitzstand der Union, wie in den Beschlüssen 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates niedergelegt, geschaffen worden sind.
Erwägungsgrund 3 32021D1729
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