Beschluss (EU) 2021/1729 des Rates vom 24. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, der mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingerichtet wurde, hinsichtlich der Verlängerung der Frist nach Artikel 540 Absatz 3 jenes Abkommens, in der DNA-Profile und Fingerabdrücke mit dem Vereinigten Königreich ausgetauscht werden können, zu vertretenden Standpunkt
Es ist unwahrscheinlich, dass das in den Erwägungsgründen 3, 5 und 6 genannte Verfahren bis 30. September 2021 abgeschlossen sein wird. Das Risiko ist daher groß, dass es ab 1. Oktober 2021 zu einer Unterbrechung der Zusammenarbeit in Bezug auf DNA-Profile und daktyloskopische Daten kommt. Damit gingen konkrete Risiken für die innere Sicherheit der Union einher.
Erwägungsgrund 7 32021D1729
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