Beschluss (EU) 2021/1729 des Rates vom 24. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, der mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingerichtet wurde, hinsichtlich der Verlängerung der Frist nach Artikel 540 Absatz 3 jenes Abkommens, in der DNA-Profile und Fingerabdrücke mit dem Vereinigten Königreich ausgetauscht werden können, zu vertretenden Standpunkt
Die Union hat das Vereinigte Königreich bereits hinsichtlich des Austauschs von DNA-Profilen und daktyloskopischen Daten im Zusammenhang mit dem Prüm-Rahmen der Union bewertet, als das Vereinigte Königreich noch ein Mitgliedstaat war. Der Union sind keine legislativen oder regulatorischen Maßnahmen des Vereinigten Königreichs bekannt, die seit diesen Bewertungen vorgenommen wurden und sich auf das Ergebnis der laufenden Bewertung im Rahmen des Abkommens auswirken könnten.
Erwägungsgrund 8 32021D1729
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