Erwägungsgrund 12 32021D1875
In Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 sind Grundsätze und Ziele der Bewirtschaftung von Beständen im gemeinsamen Interesse von Union und Drittländern sowie Bestimmungen in Bezug auf Übereinkünfte über den Tausch und die gemeinsame Bewirtschaftung festgelegt.