Art. 8 32021D0259
Benötigen die Vergabebehörde, die Sachverständigen, Finanzhilfeempfänger oder Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit der Ausführung einer als Verschlusssache eingestuften Finanzhilfevereinbarung Zugang zu Informationen des Geheimhaltungsgrads CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET in den Räumlichkeiten des jeweils anderen, werden im Benehmen mit der jeweiligen nationalen Sicherheitsbehörde oder beauftragten Sicherheitsbehörde oder einer anderen zuständigen Sicherheitsbehörde Besuche vereinbart.
Für die in Absatz 1 genannten Besuche gelten folgende Anforderungen:
Der Besuch hat einen offiziellen Zweck im Zusammenhang mit der als Verschlusssache eingestuften Finanzhilfe.
Jeder Besucher muss in Besitz einer entsprechenden Sicherheitsermächtigung für Personal sein und Einsicht in die betreffenden Verschlusssachen benötigen, um Zugang zu EU-VS zu erhalten, die bei der Ausführung einer als Verschlusssache eingestuften Finanzhilfevereinbarung verwendet oder generiert werden.