Erwägungsgrund 10 32021D0355
Im Lichte der Ergebnisse der Bewertung sind jedoch einige Aspekte der von Finnland und Schweden vorgelegten nationalen Umsetzungsmaßnahmen nicht mit den Kriterien der Richtlinie 2003/87/EG und der Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 vereinbar.