Erwägungsgrund 9 32021D0355
In Anbetracht der Ergebnisse dieser Konformitätsbewertung wurden die nationalen Umsetzungsmaßnahmen Belgiens, Bulgariens, Tschechiens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Irlands, Griechenlands, Spaniens, Frankreichs, Kroatiens, Italiens, Zyperns, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, Maltas, Ungarns, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals, Rumäniens, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens — mit Ausnahme der im Folgenden aufgeführten Fälle — als mit der Richtlinie 2003/87/EG und der Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 vereinbar erachtet. Die in die nationalen Umsetzungsmaßnahmen dieser Mitgliedstaaten einbezogenen Anlagen kommen für eine kostenlose Zuteilung in Betracht, und es wurden — mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Unstimmigkeiten — keine Unvereinbarkeiten mit den unionsweiten Vorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten festgestellt.