Beschluss (EU) 2021/689 des Rates vom 29. April 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit schließt die Möglichkeit nicht aus, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen bilaterale Vereinbarungen oder Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zu spezifischen Angelegenheiten, die unter das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit fallen, in den Bereichen Luftverkehr, Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet Zoll und Mehrwertsteuer sowie soziale Sicherheit schließen.
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