Beschluss (EU) 2021/689 des Rates vom 29. April 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Jedem Mitgliedstaat sollte es gestattet sein, einen Vertreter als Teil der Unionsdelegation zu entsenden, um den Vertreter der Kommission in den Sitzungen des Partnerschaftsrates und anderer gemeinsamer Gremien, die gemäß dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit eingesetzt werden, zu begleiten.
Erwägungsgrund 5 32021D0689Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen