Erwägungsgrund 10 32022D1206
Beim Beitritt zu dem Übereinkommen sollte die Union gemäß Artikel 27 des Übereinkommens erklären, dass sie für alle in diesem Übereinkommen geregelten Angelegenheiten zuständig ist. Das Übereinkommen würde daher durch den Beitritt der Union für die Mitgliedstaaten bindend.