Erwägungsgrund 12 32022D1206
Irland ist durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Irland ist durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.