Beschluss (EU) 2022/1206 des Rates vom 12. Juli 2022 über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Die Union sollte daher dem Übereinkommen beitreten.
Erwägungsgrund 9 32022D1206
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