Erwägungsgrund 4 32022D1206
Gegenwärtig sehen sich Unternehmen und Bürger der Union, die die Anerkennung und Vollstreckung einer in der Union ergangenen Entscheidung in einem Drittland anstreben, in Ermangelung eines umfassenden internationalen Rahmens für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen mit einem fragmentierten Rechtsumfeld konfrontiert. Mit der Zunahme der internationalen Handels- und Investitionsströme sind die Rechtsrisiken für die Bürger und Unternehmen der Union gestiegen.